Steuertipps

Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung "DBA"

Unbeschränkt steuerpflichtige Bürger in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht (§1 EStG). Zwischenstaatliche Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit einem anderen Staat dienen u.a. der Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Einkünften in beiden Staaten.

Der Begriff "Doppelbesteuerungsabkommen", kurz DBA ist damit irreführend und soll exakt eine Doppelbesteuerung vermeiden.

Die bilateralen Abkommen orientieren sich an dem OECD-Musterabkkommen.

Hier klicken zur allgemeinen Info des Bundesfinanzministeriums!

Hier zur Verlinkung einiger wichtiger DBA´s :

Belgien (BMF-LINK)

Dänemark (BMF-Link)

Frankreich (BMF-Link)

Großbritannien (BMF-Link)

Italien (BMF-Link)

Luxemburg (BMF-Link)

Niederlande (BMF-LINK)

Österreich (BMF-LINK)

Polen (BMF-Link)

Schweiz (BMF-LINK)

Slowakei (BMF-Link)

Spanien (BMF-Link)

Tschechien (BMF-Link)

USA (BMF - LINK)

Weitere Länder gem. Homepage Bundesfinanzministerium

Stand: 5.7.2016

Dieter P. Gonze, Steuerberater