Informationen und Fragen zur Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.

Wie werde ich Mitglied und was kostet dies ?

  1. Der Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre.
  2. Der Verein leistet eine ganzjährige kostenlose steuerliche Beratung – unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang – für seine Mitglieder.
  3. Die Mitglieder zahlen einen sozial abgestuften jährlichen Mitgliedsbeitrag, der ebenso unabhängig ist vom tatsächlichen Leistungsumfang.
  4. Der Vereinsbeitritt erfolgt durch Unterschrift auf der Beitrittserklärung und Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr.
  5. Der Austritt aus dem Verein ist - ohne Einhaltung einer Frist - jederzeit möglich. Die Mitgliedschaft endet im Regelfall
  6. dann zum 31.12. des Kalenderjahres der Kündigung. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich. D.h. der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist stets zu entrichten, soweit am 1. 1. des jeweiligen Kalenderjahres die Mitgliedschaft noch besteht. Es ist zu beachten, dass der Verein mit Wirkung der Kündigung nicht mehr beratungsbefugt ist und somit - bei einer Kündigung zum 31.12. des Jahres - auch noch laufende Vorgänge ab 1. 1. des Folgejahres durch den Verein nicht mehr weiter bearbeitet werden dürfen (Wegfall der Vertretungs- und Beratungsbefugnis / StBerG). Die Kündigung ist an die Hauptverwaltung des Vereins in 04720 Döbeln, Kreuzstraße 1 schriftlich zu senden.
  7. Mit Zahlung des Mitgliedsbeitrages und einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Eintritt in den Verein sind alle Leistungen des Vereines abgegolten. 
  8. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist bei Eintritt in den Verein und dann jeweils zum 1. 2. eines jeden Kalenderjahres fällig.
  9. Die Beitragsordnung kann hier eingesehen werden und liegt in jeder unserer Beratungsstellen aus. Der Beitrag liegt zwischen 60,-- und 400,-- EURO. Der Durchschnittsbeitrag liegt bei ca. 150,-- EURO p.a..
  10. Im ersten Jahr ist eine zusätzliche Aufnahmegebühr von 15,-- EURO zu entrichten.

Welche weiteren Kosten entstehen? Wie komme ich zum Beratungstermin?

Alle Leistungen, die der Verein für seine Mitglieder erbringt, sind kostenlos. Neben dem jährlichen Mitgliedsbeitrag und der einmaligen Aufnahmegebühr fallen somit keine weiteren Kosten an. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir die telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins.

Sie können im Vereinsmenu die Checkliste "Notwendige Belege zum Beratungstermin" als .pdf-Datei abrufen und ausdrucken.

 

 

Geht es nicht etwas billiger?

Qualität hat ihren Preis! – Der Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V. unterzieht seine Beratungsstellen hohe Qualitätsnormen und Checks zur Optimierung der Beratungsleistung und Vermeidung von Fehlern. Die Mehrzahl der Beratungsstellen ist  ganztätig und mit hauptberuflich tätigen Mitarbeitern besetzt. Die Lohnsteuerberater und Lohnsteuerberaterinnen des Vereins haben überwiegend einen Steuerfachberuf (Steuerfachangestellter, Steuerfachwirt, Steuerberater  u.a.) erlernt oder kommen direkt aus der Finanzverwaltung (Finanzwirt). Regelmäßige Schulungen und ein ständiger Informationsservice sichern die Aktualität des Wissens aller Mitarbeiter zum Vorteil der Mitglieder. Der Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V. verfolgt satzungsgemäß keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Beitragseinnahmen dienen alleine der Deckung der Vereinsausgaben.

Informationen und Fragen zur Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.


Wie werde ich Mitglied und was kostet dies?

  1. Der Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre.
  2. Der Verein leistet eine ganzjährige kostenlose steuerliche Beratung – unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang – für seine Mitglieder. 
  3. Die Mitglieder zahlen einen sozial abgestuften jährlichen Mitgliedsbeitrag, der ebenso unabhängig ist vom tatsächlichen Leistungsumfang.
  4. Der Vereinsbeitritt erfolgt durch Unterschrift auf der Beitrittserklärung und Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr.
  5. Der Austritt aus dem Verein ist - ohne Einhaltung einer Frist - jederzeit möglich. Die Mitgliedschaft endet im Regefall dann zum 31.12. des Kalenderjahres der Kündigung.Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich. D.h. der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist stets zu entrichten, soweit am 1. 1. des jeweiligen Kalenderjahres die Mitgliedschaft noch besteht. Es ist zu beachten, dass der Verein mit Wirkung der Kündigung nicht mehr beratungsbefugt ist und somit - bei einer Kündigung zum 31.12. des Jahres - auch noch laufende Vorgänge ab 1. 1. des Folgejahres durch den Verein nicht mehr weiter bearbeitet werden dürfen (Wegfall der Vertretungs- und Beratungsbefugnis / StBerG). Die Kündigung ist an den Vorstand am Sitz des Vereins (Impressum) schriftlich zu senden.
  6. Mit Zahlung des Mitgliedsbeitrages und einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Eintritt in den Verein sind alle Leistungen des Vereines abgegolten.
  7. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist bei Eintritt in den Verein und dann jeweils zum 1. 2. eines jeden Kalenderjahres fällig.
  8. Die Beitragsordnung kann hier eingesehen werden und liegt in jeder unserer Beratungsstellen aus.
  9. Im ersten Jahr ist eine zusätzliche Aufnahmegebühr von 20,-- EURO zu entrichten.
  10. Beitragsordnung ab 01.01.2023

Welche weiteren Kosten entstehen? Wie komme ich zum Beratungstermin?

Alle Leistungen, die der Verein für seine Mitglieder erbringt, sind kostenlos. Neben dem jährlichen Mitgliedsbeitrag und der einmaligen Aufnahmegebühr fallen somit keine weiteren Kosten an. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir die telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins.

Sie können im Vereinsmenu die Checkliste "Notwendige Belege zum Beratungstermin" als .pdf-Datei abrufen und ausdrucken.

Geht es nicht etwas billiger?

Qualität hat ihren Preis! – Der Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V. unterzieht seine Beratungsstellen hohe Qualitätsnormen und Checks zur Optimierung der Beratungsleistung und Vermeidung von Fehlern. Die Mehrzahl der Beratungsstellen ist ganztätig und mit hauptberuflich tätigen Mitarbeitern besetzt. Die Lohnsteuerberater und Lohnsteuerberaterinnen des Vereins haben überwiegend einen Steuerfachberuf (Steuerfachangestellter, Steuerfachwirt, Steuerberater u.a.) erlernt oder kommen direkt aus der Finanzverwaltung (Finanzwirt). Regelmäßige Schulungen und ein ständiger Informationsservice sichern die Aktualität des Wissens aller Mitarbeiter zum Vorteil der Mitglieder. Der Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V. verfolgt satzungsgemäß keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Beitragseinnahmen dienen alleine der Deckung der Vereinsausgaben.

Wichtige Informationen für Mitglieder / Downloads

Mitgliederinfo 2023

Geschäftsprüfungsbericht 2022 - wesentl. Auszüge

Einladung zur Mitgliedervertreterversammlung 2023

Info zum Ergebnis der Mitgliedervertreterwahl 2023

Aktuelle Vereinsatzung

Aktuelles Beitrittsformular

Beitragsordnung ab 01.01.2023

Info Flyer für Arbeitnehmer - Rentner


Der Vorstand des Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V. (letzte Wahl: 27.08.2022)



Vorstandsvorsitzender: Max Lennart Gonze, Bachelor of Arts B.A., Nidderau im Vorstand seit 2017
Stellvertreterin: Elsbeth Hix-Fink, Finanzwirtin, Langenselbold, im Vorstand seit 1982
Stellvertreterin: Jennifer Kellenföldim  im Vorstand seit 2022
Stellvertreter: Kevin Christiansen, Steuerfachangestellter, im Vorstand seit 2022