Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein – wofür braucht man ihn?
Jahr für Jahr verzichten Arbeitnehmer auf tausende von Euros an zuviel bezahlter Steuer oder nicht gewährter Steuervergünstigungen! Dies nur weil sie mit der Fülle der steuerrechtlichen Vorschriften und Erklärungen nicht mehr zu recht kommen oder ihre Ansprüche überhaupt nicht kennen. Der Gesetzgeber „erfindet“ jährlich neue und komplizierte – Formulare um die wirtschaftlichen Lebensumstände seiner Bürger zu erforschen und um diese mit Steuern zu belasten.
Die Abfragen in den Steuerformularen „durchleuchten“ den Bürger und plausibilisieren gleichzeitig seine Angaben.
Mit den Lohnsteuerhilfevereinen haben sich Arbeitnehmer eine Selbsthilfeeinrichtung geschaffen, die den Mitgliedern in ihren Steuerangelegenheiten gegen einen kostengünstigen Beitrag professionelle Unterstützung bietet.
Dies reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Erledigung aller Behördengänge und Korrespondenz mit der Finanzverwaltung, der rechtlichen Vertretung bei Steuerrechtsstreitigkeiten vor der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten, der Hilfe bei Fragen zum Kindergeld, der Wohnbauförderung, der Riesterrente u.s.w.. So konnten und können die Lohnsteuerhilfevereine eine Vielzahl von Ansprüchen ihrer Mitglieder auch gerichtlich durchsetzen. Den Mitgliedern entstehen hierbei – außer dem Mitgliedsbeitrag – keinerlei Kosten. Die vom Gesetzgeber ausdrücklich eingeräumte Beratungsbefugnis nach § 4 Nr.11 des Steuerberatungsgesetzes umfasst die Beratung von Arbeitnehmer, Rentnern und Pensionäre. Bürger mit Einkünften aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit berät der Verein nicht. Auch Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und/oder Kapitalvermögen darf der Lohnsteuerhilfeverein beraten, wenn die Summe dieser Einkünfte 18.000 € bzw. bei Verheirateten 36.000 € nicht übersteigt.
In den Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine sind Mitarbeiter in der Arbeitnehmerberatung tätig, die jährlich mehrere hundert Einkommensteuerberatungen durchführen und damit schon zwangsläufig über ein hohes Erfahrungspotential und einen unbestrittenen Erfahrungsvorteil gegenüber anderen Beratern verfügen. Die Berater der Lohnsteuerhilfevereine sind damit die Spezialisten in der Arbeitnehmerberatung. Auch in der Öffentlichkeitsarbeit sind die Lohnsteuerhilfevereine aktiv und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und letztlich auch aller Arbeitnehmer. So halten wir es für absolut untragbar, dass die Bürger aufgefordert werden, ihre persönlichen Daten – ohne fachlichen Rat und Rechtschutz – vom Wohnzimmer aus via ELSTER bzw. dem Heimcomputer an das Finanzamt zu übertragen. Elektronische Datenübertragung erfolgt auch seitens des Vereins. Allerdings erst nach der persönlichen Beratung und natürlich nur die Daten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Es macht überhaupt keinen Sinn, diese Fragen ohne professionelle Hilfe und ohne Rechtschutz zu beantworten. Nach dem der Bürger sich der Finanzverwaltung offenbart hat, gilt es nur noch die anfallenden Steuern zu zahlen. Steuerliche Gestaltungen und Optimierungen sind im Nachgang nicht möglich. Daran ändert auch das unübersehbare Angebot an EDV-Programmen, Fachliteratur und gut gemeinten „Steuertipps“ der Versicherungen, Banken u.a. nichts. Informationsüberflutung und die Geschwindigkeit der Gesetzesänderungen führten hier letztlich zur Hilflosigkeit.
Was kann ich hier noch erfahren ?
In unserer Seite erfahren Sie das Wichtigste über den Verein, die Mitgliedschaft, die Beratungsstellen (bitte im Menu Hessen wählen), die Beitragsordnung, welche Belege Sie zum Termin benötigen und die eine oder andere aktuelle steuerliche Information !
Aber Achtung: Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung kann nicht übernommen werden!