Vertretung der Arbeitnehmerinteressen bei den Länder- und Bundesfinanzbehörden
Die Lohnsteuerhilfevereine, vertreten durch ihre Berufsverbände, setzen aufgrund ihrer hohen Mitgliederzahl Arbeitnehmeransprüche bei den Länder- und Bundesfinanzbehörden durch.
Info-Hotline zur Beantwortung von Fachfragen der Mitglieder
Auch während des Jahres haben unsere Mitglieder immer die eine oder andere Frage, die sie bewegt:
Beratungen zum Kindergeldanspruch, zur Arbeitnehmersparzulage, Altersvorsorgebeiträgen wie Riesterrente,
Steueroptimierung beim Erwerb eines Eigenheims u.s.w.
Im Rahmen der Beratungsbefugnis werden auch alle Randgebiete der Arbeitnehmerberatung behandelt. Hierzu gehört das Überprüfen der Ansprüche auf Kindergeld, nach dem Vermögensbildungsgesetz, Wohnungsbauprämie und die Erstellung des Antrages auf Lohnsteuerermäßigung.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei den Finanzbehörden
Mit der Beitrittserklärung erteilen Sie uns eine Vollmacht die uns zu Ihrer Vertretung vor den Finanzbehörden berechtigt. Die Steuerbescheide werden direkt zu uns gesandt und nach Prüfung an Sie weitergeleitet.
Sie sind die ganze Woche geschäftlich auf Achse und wollen Ihre wertvolle Freizeit anders nutzen! Kein Problem, nach der Aufnahme als Vereinsmitglied können wir Sie via Internet beraten.
Aktive Gestaltungsberatung zur Minimierung der Steuerlast und zum Erhalt weiterer Vergünstigungen
Ihre Mitgliedschaft in unserem Verein verstehen wir als Auftrag zu Minimierung Ihrer Steuerlast und zur Ausschöpfung aller Arbeitnehmervergünstigungen.
Erstellung der Einkommensteuererklärung
Alle Fragen werden im vertraulichen persönlichen Gespräch mit unserem Berater erörtert und beantwortet. Das Beratungsergebnis wird Ihnen ausführlich - und in einer für Sie verständlichen Sprache (kein Fachjargon) präsentiert.. .