Beratungen zum Kindergeldanspruch, zur Arbeitnehmersparzulage, Altersvorsorgebeiträgen wie Riesterrente,
Steueroptimierung beim Erwerb eines Eigenheims u.s.w.
Im Rahmen der Beratungsbefugnis werden auch alle Randgebiete der Arbeitnehmerberatung behandelt. Hierzu gehört das Überprüfen der Ansprüche auf Kindergeld, nach dem Vermögensbildungsgesetz, Wohnungsbauprämie und die Erstellung des Antrages auf Lohnsteuerermäßigung. Natürlich umfasst dies auch die Beratung zum Neubau und Erwerb Ihres Eigenheimes oder Ihrer Eigentumswohnung. Von der ehemaligen Eigenheimzulage- und Investitionszulageregelung, der Förderung zum Denkmalschutz bis zur steueroptimierten Gestaltung beim Mehrfamilienhaus, reicht hier der Themenbereich. Gerade bei Beratungen im Vorfeld lassen sich hier teure Fehler vermeiden und Steuern sparen.